Unterstützende Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige
Entlastungsleistungen bieten zusätzliche Betreuungsangebote für Pflegebedürftige und deren Familienangehörige. Diese Leistungen helfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und entlasten die Angehörigen im oft herausfordernden Pflegealltag.
Entlastungsleistungen: Anspruch ab Pflegegrad 1
Jede Person ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro, sofern die Pflege zu Hause erfolgt. Ein weiterer Antrag ist nicht erforderlich, vorausgesetzt, die Pflegebedürftigkeit wurde bereits festgestellt.
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mit dem 125€ Entlastungsbeitrag!
Der Entlastungsbetrag kann für Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege genutzt werden. Ziel ist es, die pflegebedürftige Person so lange wie möglich im gewohnten Lebensumfeld zu betreuen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn pflegende Angehörige regelmäßige Auszeiten nehmen.
Wenn Sie Ihren Pflegegrad schon länger haben und den monatlichen Anspruch von 125 € für Entlastungsleistungen nicht genutzt haben, summiert sich der Betrag bei der Pflegekasse. Dadurch kann sich die Leistung über ein Jahr ansammeln und bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden, sodass Ihnen insgesamt 2.250 € (18 Monate x 125 €) zur Verfügung stehen können.
Für Menschen mit einem Pflegegrad kann die Hausarbeit eine große Herausforderung darstellen. Tägliche Aufgaben wie Bücken, Strecken, Wäsche waschen und Bügeln oder Mahlzeiten zubereiten werden zu anstrengenden Tätigkeiten, die viel Zeit und Energie kosten. Oft bleibt kaum Zeit für die schönen Dinge des Lebens, und das schlechte Gewissen gegenüber den Angehörigen wächst.
Häufig ist der Ehepartner der einzige Bezugspunkt des Pflegebedürftigen. Der Partner gibt sein Bestes, wird aber auch älter, sodass die Pflege immer schwieriger wird. Wichtige Termine oder die Pflege sozialer Kontakte können nicht mehr wahrgenommen werden. Der Sinn des Lebens gerät ins Wanken. Doch so weit muss es nicht kommen.
Sie brauchen dringend Entlastung!
Wir sorgen dafür, dass Sie eine wohlverdiente Auszeit bekommen, um neue Energie zu tanken. Diese Entlastung wird vollständig von der Pflegekasse finanziert.
Rufen Sie uns an und besprechen Sie mit uns Ihren individuellen Entlastungsumfang.